Wiesenbach
Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Reise außerhalb von der Europa, bzw. der EU ist ein Reisepass notwendig. Innerhalb des Schengenraums reicht üblicherweise ein gültiger Personalausweis für die Einreise.
Hinweis: Der Reisepass ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Sie müssen also mit Ablauf Ihres alten Reisepasses einen neuen beantragen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Hinweis: Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald der Reisepass fertig ist.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Gebühren
Ansprechpartner
Formulare
i
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).