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Kommunale Wärmeplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorläufiger Bericht zur kommunalen Wärmeplanung Wiesenbach
Im Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung am 06.11.2024 haben die Bürgerinnen und Bürger bis zum 9. Dezember 2024 Gelegenheit, weitere strategische Hinweise zu geben. Den Entwurf des kommunalen Wärmeplans können Sie hier als PDF herunterladen oder im Rathaus während der üblichen Öffnungszeiten einsehen. Bitte melden Sie sich im Zimmer 5 bei Herrn Kustocz. Hinweise richten Sie bitte an .
Die Ergebnisse werden bei der Fertigstellung der Wärmeplanung berücksichtigt. Der endgültige Wärmeplan soll im Januar 2025 vom Gemeinderat verabschiedet werden.
 
Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung in Wiesenbach am 06.11.2024
Die Präsentation können Sie hier als PDF herunterladen
 
Informationsveranstaltung zum Stand der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Einwohnerversammlung am 15.05.2024
Die Präsentation können Sie hier als PDF herunterladen
 
 
Kommunale Wärmeplanung? Was ist das?
Die Bundesregierung hat Ende 2023 das Wärmeplanungsgesetz beschlossen und damit bundesweit alle Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. In Baden-Württemberg mussten große Kreisstädte bereits bis 31.12.2023 eine abgeschlossene Wärmeplanung vorweisen. Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach haben bereits im Winter 2022 den Beschluss zur gemeinsamen Wärmeplanung geschlossen. Da Baden-Württemberg bundesweit als Vorreiter bei der Wärmewende gilt, konnte der „Planungskonvoi“ Neckargemünd-Mauer-Wiesenbach eine Förderung des Landes in Anspruch nehmen und bereits Ende 2023 freiwillig mit der kommunalen Wärmeplanung starten. Die Planung wird im Konvoi erstellt, um Synergieeffekte in den Verwaltungen zu nutzen und um lokale Potenziale erneuerbarer Wärmeversorgung gemeinschaftlich zu ermitteln. Dabei entwickeln Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach gemeinsam mit dem erfahrenen Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG aus Leimen ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung.
 
 
Der Weg zum kommunalen Wärmeplan
Im Dezember 2023 haben die Gemeinde Wiesenbach, die Gemeinde Mauer und die Stadt Neckargemünd zusammen mit dem beauftragten Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG aus Leimen den Prozess zur Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung gestartet. Die Wärmepläne sollen den beteiligten Gemeindeverwaltungen sowie den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Orientierung geben, wie das Klimaschutzziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 ausgestaltet werden kann. Dabei ist der jeweilige Plan auch ein wichtiges Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan jedoch nicht.

In den ersten Schritten wird der Status Quo der Wärmeversorgung in den drei Kommunen erhoben und die örtlichen Potenziale für erneuerbare Wärmequellen abgeschätzt. Auf dieser Grundlage werden die Kommunen anschließend in so genannte Eignungsgebiete gegliedert, die am ehesten für Einzelheizungen in Gebäuden oder zur gemeinschaftlichen Versorgung mit regenerativen Wärmenetzen geeignet sind. Abschließend werden Maßnahmen für die Kommunen entwickelt, um das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 erreichen zu können. Die kommunale Wärmeplanung soll Mitte 2025 durch die Verabschiedung in den Gemeinderäten abgeschlossen werden. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit Fachexperten, Energieunternehmen, der Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, um sicherzustellen, dass sachdienliche Informationen in den Prozess der Wärmeplanung einfließen.

Wichtig ist, dass der Beschluss des fertigen Wärmeplans weder Planungsbetroffene noch Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berührt. Der fertige Wärmeplan gibt Gebäudebesitzern eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend können Eigentümerinnen und Eigentümer planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Grundsätzlich gilt: Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2028 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt.
 
Beratungsangebot der KLiBA
Für die individuelle Beratung zum Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz steht allen Bürgerinnen und Bürgern das kostenfreie und neutrale Beratungsangebot der Energieagentur des Rhein-Neckar-Kreis, KLiBA gGmbH, zur Verfügung: www.kliba-heidelberg.de  Die KLiBA bietet Beratungen bei individuellen technischen Fragestellungen zu Heiztechnik und der Nutzung erneuerbarer Energien. Die Beratungen finden regelmäßig kostenfrei in den Rathäusern statt. Eine Anmeldung ist telefonisch unter 06221 99875-0 möglich.