Wiesenbach
Schöffenwahl 2023
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in diesem Jahr stehen die Wahlen der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an. Schöffen bzw. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Straf- und Jugendprozessen mitwirken.
Jede Person deutscher Staatangehörigkeit, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht unter ein Ausschlusskriterium fällt, ist dazu berechtigt, sich für das Amt aufstellen zu lassen.
Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- mind. 25, max. 69 Jahre alt
- keine Freiheitsstrafe
- Befugnis öffentliche Ämter zu bekleiden
- kein Ermittlungsverfahren gegen sich am Laufen
- gesundheitliche Eignung
- kein Vermögensverfall
Als Schöffe nehmen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Sie übernehmen Verantwortung, denn Sie richten über das Leben anderer Menschen. Ein hohes Maß an Unparteilichkeit, sowie die Selbstständigkeit und die Reife des Urteils ist erforderlich.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2023. Anschließend werden die Bewerbungen dem Gemeinderat vorgelegt und eine Vorschlagsliste zusammengestellt, die dem Amtsgericht zur Entscheidung übermittelt wird.
Die Bewerbungsfrist für Jugendschöffen ist am 31. März 2023 abgelaufen.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, können Sie gerne die unten bereitgestellten Formulare nutzen und für Ihre Bewerbung ausfüllen. Diese senden Sie dann an das Rathaus Wiesenbach. Sollten Sie weitere Informationen benötigen können Sie die unten aufgeführten Links nutzen oder sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
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